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   VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681   

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https://dejure.org/2010,22430
VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681 (https://dejure.org/2010,22430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681 (https://dejure.org/2010,22430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 22 ZB 09.1681 (https://dejure.org/2010,22430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage duch die Nachbargemeinde;Planungshoheit der Gemeinde;Notwendigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Vorgenehmigung bei Erteilung einer Änderungsgenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Nachbargemeinde zur Anfechtung einer immisionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage; Vorliegen einer Verletzung der Planungshoheit und des Selbstgestaltungsrechts einer Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit einer Nachbargemeinde zur Anfechtung einer immisionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage; Vorliegen einer Verletzung der Planungshoheit und des Selbstgestaltungsrechts einer Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681
    Aus dem Selbstgestaltungsrecht erwachsen Abwehransprüche aber allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachteilig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat die Gemeinde hinzunehmen.

    Angesichts des Abstands der Anlage zum östlichen Ortsrand des Ortsteils B... (ca. 580 m) wird von der Antragstellerin nicht hinreichend dargelegt, dass von dem Vorhaben eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneiden würde, ausgehen kann, welche eine erhebliche Beeinträchtigung nahelegen könnten (BVerwG vom 15.4.1999 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681
    Ebensowenig kann die Antragstellerin naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Belange im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts mit Erfolg geltend machen, da ihre Planungshoheit oder ihr Selbstgestaltungsrecht auf ihrem Gemeindegebiet insoweit nicht berührt sind (vgl. BayVGH vom 3.2.2009 BayVBl 2010, 112, m.w.N.).

    Denn die Reichweite bzw. die Schutzwirkung der kommunalen Planungshoheit gegenüber den Planungs- und Gestaltungsrechten benachbarter Gemeinden ist bereits höchstrichterlich geklärt (BayVGH vom 3.2.2009 a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681
    Das Zulassungsvorbringen stellt weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. zuletzt BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681
    Selbst bei einer lediglich nach § 67 Abs. 2 BImSchG anzeigepflichtigen Anlage, bei der es an einer vorausgehenden Genehmigung fehlt, richtet sich die Genehmigungsbedürftigkeit einer wesentlichen Änderung nach § 16 BImSchG (BVerwG vom 21.10.2004 NVwZ 2005, 208).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681
    Gesundheitliche Belange ihrer Gemeindebürger und Grundstückseigentumsbelange von Privatpersonen kann die Antragstellerin nicht mit Erfolg geltend machen (vgl. BVerwG vom 5.11.2002 DVBl 2003, 211/213).
  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681
    Da bei einem privilegierten Vorhaben, wie es hier vorliegt (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), die Genehmigungsfähigkeit nicht bei einer bloßen Beeinträchtigung öffentlicher Belange, sondern erst bei deren Entgegenstehen entfällt, ist die Annahme eines Abwehrrechts zusätzlich erschwert (vgl. BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681
    Der Verwaltungsgerichtshof hat dies im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss vom 19. Februar 2009 Az. 22 CS 08.2672 grundsätzlich ebenso gesehen und dazu Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Vorliegend kommt noch hinzu, dass es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 88 der Großen Kreisstadt F. jedenfalls in maßgeblichen Teilen um einen Grünordnungsplan handelt und es sich bei der Pflege von Natur und Landschaft um keine der kommunalen Planungshoheit und damit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 Abs. 2 BV unterfallende Aufgabe handeln dürfte (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2004 - 4 C 11/03 - NVwZ 2004, 1229/1234 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

    Auch wenn sich in einem denkmalrechtlichen Sinne eine Beurteilung anhand bloßer mathematischer Rechengrößen verbietet, sieht sich das Gericht im Hinblick auf die Ausmaße und Abstände in einer vergleichbaren Konstellation zu bereits obergerichtlich entschiedenen Fällen mit Bezügen zu Windkraftanlagen (BayVGH v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn 7 = BayVBl 2010, 112; BayVGH v. 22.2.2010 - 22 ZB 09.1175 (u.a.) - Rn 10; BayVGH v. 4.3.2010 - 22 ZB 09.1667 (u.a.) - Rn 10; BayVGH v. 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681 - Rn 8).
  • VG Aachen, 28.05.2020 - 6 L 1399/19

    Windkraft in Kreuzau: Keine Verletzung der Rechte der Nachbargemeinde Nideggen

    Zu vergleichbaren Konstellationen BayVGH, Beschlüsse vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 21, vom 21. Dezember 2010 - 22 ZB 09.1681 -, juris Rn. 9, und vom 19. Februar 2009 - 22 CS 08.2672 -, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juli 2004 - 2 M 867/03 -, juris Rn. 15; VG München, Urteil vom 19. Mai 2009 - M 1 K 08.1702 -, juris Rn. 24; noch weitergehend VG München, Beschluss vom 24. August 2016 - M 1 SN 16.3055 -, juris Rn. 30 f., wonach schutzwürdig lediglich das Interesse einer Gemeinde an gesunden Wohnverhältnissen für Wohngebiete ist, welche regelmäßig auch dann noch gewahrt sind, wenn das Schutzniveau eines Dorf- oder Mischgebiets eingehalten ist.
  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    Keinesfalls kann die Kommune erwarten, dass nur ihre ästhetischen Vorstellungen gegenüber einem ansonsten zulässigen Vorhaben durchschlagend sind (vgl. Bayer. VGH, B. v. 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 -, BayVBl. 2010, 111, 113 l.Sp.; B. v. 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681 -, juris, Rdnr. 7).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
    Vorliegend kommt noch hinzu, dass es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 88 der Großen Kreisstadt F. jedenfalls in maßgeblichen Teilen um einen Grünordnungsplan handelt und es sich bei der Pflege von Natur und Landschaft um keine der kommunalen Planungshoheit und damit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 Abs. 2 BV unterfallende Aufgabe handeln dürfte (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2004 - 4 C 11/03 - NVwZ 2004, 1229/1234 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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